Steinbruch Nußdorf – neues Raumordnungsverfahren soll Klarheit schaffen 8. Juli 202114. Juli 2021 Ein Erweiterungsantrag für den Steinbruch am Heuberg bei Nußdorf sorgt für viel Unverständnis. Das Gelände des Steinbruchs liegt schon heute in der Alpenschutzzone C – der strengsten Schutzzone im Alpenraum. Der Steinbruch und seine Erweiterung liegen auch inmitten einer „Core Area“ naturnaher Buchenmischwälder und in einem sogenannten Vorranggebiet des Artenschutzes. Hier finden sich auch europarechtlich prioritär geschützte Arten wie z.B. der sehr seltene Alpenbock. Geänderte ökologische Voraussetzungen Die Genehmigung des Steinbruches im Jahr 1961 (!) sah einen unsichtbaren Steinbruch vor. Davon kann heute, nach den Erweiterungen 1980 und 1994, keine Rede mehr sein. Weithin sichtbar ist die wachsende Wunde im Heuberg. Seit den 60er-Jahren hat sich viel geändert. Die umweltrechtlichen Voraussetzungen für eine Genehmigung von damals sind mit den heutigen nicht mehr vergleichbar. Natura 2000, Alpenkonvention, Alpenplan 1972, Landesentwicklungsprogram 1976 mit diversen Fortschreibungen und die Bayerische Bauordnung 2007 sind neue rechtliche Hürden für ein Genehmigungsverfahren. In der genannten Alpenschutzzone C ist z.B. der Bau eines Skiliftes nicht erlaubt – wegsprengen soll man den Berg aber dürfen? Gemeinsamer Antrag Hier passt vieles nicht zusammen. Deshalb fordern wir Grünen gemeinsam mit SPD, Freien Wählern, ÜWG und ÖDP ein neues, aktuelles Raumordnungsverfahren. Nach 60 Jahren und vollkommen veränderten Voraussetzungen ist eine Neubewertung dringend geboten. Damit ist dann auch eine rechtssichere Situation für künftige Entwicklungen geschaffen. Hier ein Beitrag der Quer-Redaktion im Bayerischen Fernsehens vom 7. Juli 2021 zum Nussdorfer Steinbruch. Antrag: Resolution an die Regierung von Oberbayern zur Durchführung eines erneuten RaumordnungsverfahrensHerunterladen
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