Bezahlbares Wohnen – aber wie?

Die Veranstaltung zum Thema „bezahlbares Wohnen“ vom Kreisverband der Grünen hatte zwei Schwerpunkte: Im ersten Teil wurde ein Referat von der ehemaligen Stadtbaurätin von Berlin, Franziska Eichstädt-Bohlig, gezeigt, die mit dem Märchen aufräumte, dass  der Bau von Wohnungen der zentrale Hebel sei, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Der Neubau sei immer nur ein sehr kleiner Teil des Immobilienmarktes; viel wichtiger sei es, wie man mit dem Altbestand umgehe.

Aber genau im Umgang mit dem Altbestand haben falsche politische Entscheidungen in den letzten 35 Jahren entscheidend zu der Explosion der Mietpreisen geführt. Unter dem Einfluss der neoliberalen Deregulierung seien die Wohngemeinnützigkeit abgeschafft und die Förderung des sozialen Wohnungsbaus weitgehend eingestellt worden. Öffentliche Wohnungsunternehmen wurden an internationale Immobiliengesellschaften verkauft, in der Hoffnung, der Markt werde es schon richten. Durch zusätzliche Liberalisierungen im Banken- und Finanzmarktsektors wurden Bedingungen geschaffen, die kapitalorientierte Immobiliengesellschaften nutzten, um jährliche Kapitalrenditen von mindestens 20 % durchzusetzen. Diese müssten natürlich die Mieter bezahlen.

Die Städte und Kommunen bemühen sich, mit ihren Mitteln den sozialen Wohnungsbau zu fördern, aber es fallen mehr Wohnungen aus der Förderung heraus, als neue gebaut werden können. So gibt es jetzt nur noch gut eine Mio. Sozialwohnungen; 1990 waren es fast noch 3 Mio..

Im zweiten Teil stellte die grüne Landesvorsitzende Gisela Sengl die Situation in Bayern dar und zeigte beispielhaft auf, an welchen Stellschrauben man auf Landesebene oder in der Gemeinde noch drehen könne.

Zunächst stehe die Staatsregierung in der politischen Verantwortung den kommunalen Wohnungsbau stärker zu fördern, z.B durch ein Sofortprogramm in Höhe von einer Milliarde Euro und durch Wiederauffüllung des Fördertopfs für Kommunale Wohnungsbauförderung.

Auch rechtliche Spielräume hätte die Staatsregierung wie die Erlaubnis an die Gemeinden Leerstandsabgaben erheben zu dürfen oder die Einführung der Grundsteuer C ,die im Bundesgesetz vorgesehen ist, aber von Bayern nicht eingeführt wurde. Damit könne man Spekulationsgewinne bei Grundstücken abschöpfen und Besitzer zum Bauen motivieren.

Aber auch die Städte und Gemeinden hätten Möglichkeiten, bezahlbares Wohnen zu fördern, z.B. durch die Einführung eines Leerstandkatasters und der Einführung von Leerstandsabgaben. Auch die Einführung einer Zweckentfremdungssatzung liege in der Kompetenz der Gemeinden, aber Gesetze seien nur so gut, wie sie auch von den Gemeinden angewandt würden. Gisela Sengl hob dann die Stadt München hervor, die ihre Spielräume sinnvoll nutze und eigene Grundstücke im Eigentum behalte und nur in Erbpacht vergebe und so die Spekulation bremse. Und bei der Vergabe von Grundstücken werden genossenschaftliches Wohnen und sozialer Wohnungsbau bevorzugt behandelt.

In der folgenden Diskussion wurde dann betont, dass auch der Umbau von Gebäuden oft wichtiger und ökologisch sinnvoller sei als der Abriss und Neubau, denn der verschlinge sehr viel CO2. Außerdem wurde in der Diskussion auf die Bayrische Verfassung verwiesen, in der das Recht jedes Einwohners auf eine angemessene Wohnung festgeschrieben ist.