64.000€ gehen in den Landkreis Rosenheim
Claudia Köhler und Sanne Kurz, Betreuungsabgeordnete für den Landkreis Rosenheim, freuen sich über die Förderung des Bad Aiblinger Festivals „Saitensprünge“. Im Rahmen des Kulturfonds Bayern bewilligte der Haushaltsausschuss im Bayerischen Landtag bedeutende Fördermittel, die den kulturellen Reichtum und die regionale Identität unserer Landkreise unterstützen. Diese Investitionen sind mehr als symbolische – sie wirken als strategischer Impuls, für Wirtschaft, Bildung und sozialen Zusammenhalt.
Bad Aibling – 25. Internationale Gitarrenfestival „Saitensprünge“
Im Landkreis Rosenheim erhält das international gefeierte Gitarrenfestival „Saitensprünge“ einen Zuschuss von 64.000 Euro – ein Event, das sich längst als echter kultureller Höhepunkt in Bayern etabliert hat. Die AIB-Kur Gesellschaft Bad Aibling sorgt dafür, dass hier nicht nur musikalische Spitzenleistungen präsentiert werden, sondern auch der interkulturelle Austausch gefördert und wirtschaftliche Impulse gesetzt werden. Mit dieser Förderung können auch in diesem Jahr internationale Musikerinnen und Musiker mit begeisterten Gitarrenfans zusammentreffen. Ein echtes Highlight, das Kultur, Tourismus und Gemeinschaft gleichermaßen belebt!
„Jede Kulturförderung ist eine Investition in unsere gemeinsame Zukunft. Sie bringt kreative Impulse in Wirtschaft und Gesellschaft und stärkt den sozialen Zusammenhalt“, erklärt Sanne Kurz, Sprecherin für Kultur und Medien der Landtagsfraktion. „Diese Fördermaßnahmen zeigen, dass eine nachhaltige Kulturpolitik echten Mehrwert schafft – für Wirtschaft, Bildung und unser Miteinander. Es liegt an uns, die kulturelle Vielfalt zu bewahren und auszubauen – für lebendige Regionen, in denen Tradition und Innovation Hand in Hand gehen.“
Claudia Köhler, Mitglied im Haushaltsausschuss ergänzt: „Trotz unserer Zustimmung zur Förderung der wunderbaren Projekte möchte ich betonen: Es braucht grundsätzlich viel mehr strukturelle Förderung, auf die sich die Verantwortlichen verlassen können. Planungssicherheit über die Zuteilung von Fonds hinaus darf auch bei Kulturförderung keine Ausnahme sein.“