Bayerischer Verfassungsgerichtshof wird über Radl-Volksbegehren entscheiden

Das Radentscheid Bayern-Bündnis vor dem Innenministerium (Foto: Laura Ganswindt)

Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat angekündigt, den Zulassungsantrag für das Volksbegehren Radentscheid Bayern dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof vorzulegen. Das Bündnis Radentscheid Bayern ist optimistisch, dass es dennoch vor der Landtagswahl zum Volksbegehren kommt.

Über 100.000 Menschen hatten im Freistaat von Juni bis Oktober 2022 für die Zulassung des Volksbegehrens Radentscheid Bayern unterschrieben: vier Mal mehr als erforderlich! Das Bündnis Radentscheid Bayern hatte den Zulassungsantrag am 27. Januar 2023 an das Innenministerium übergeben. Ziel des Volksbegehrens ist ein bayerisches Radgesetz, das den Rahmen für eine rasche Verbesserung der Radinfrastruktur schafft.


Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat nun drei Monate Zeit, um über die Zulassung zu entscheiden. Das bayerische Radentscheid-Bündnis rechnet mit einem positiven Ergebnis und damit, dass der Eintragungszeitraum für das Volksbegehren noch vor der diesjährigen Landtagswahl stattfindet. Damit das Volksbegehren Erfolg hat, müssen dann rund eine Million landtagswahlberechtigte Menschen in ihrem Rathaus für den Radentscheid Bayern unterschreiben.


Bernadette Felsch, Beauftragte des Volksbegehrens Radentscheid Bayern und Vorsitzende des ADFC Bayern e.V. erläutert: „Entgegen der Auffassung des Innenministeriums sind wir der Meinung, dass unser – von einer spezialisierten Kanzlei extra defensiv formulierte – Radgesetz-Entwurf alle Vorgaben für ein Volksbegehren einhält. Deshalb gehen wir davon aus, dass der Verfassungsgerichtshof die Zulässigkeit bestätigt und es folglich noch vor der Landtagswahl zum Volksbegehren kommt. 

Schon seit sechs Jahren setzen wir uns dafür ein, dass Zuständigkeiten, Verfahren und Standards bei Planung und Bau von Radinfrastruktur klar geregelt werden, denn ohne entsprechende Regelungen kommen wir nur quälend langsam voran mit dem Ausbau des noch sehr löchrigen Radwegnetzes. 

Die Staatsregierung hat ein Radgesetz immer vehement abgelehnt und erst auf Druck durch unser Volksbegehren angekündigt, nun kurzfristig doch ein Radgesetz erlassen zu wollen. Dass wir auf dem Weg zu einem echten „Radlland“ nun noch eine weitere Extrarunde vor dem Verfassungsgerichtshof einlegen müssen, erweckt den Anschein, als solle Zeit für ein eigenes Radgesetz gewonnen werden. Damit bald Menschen jeden Alters umweltfreundlich und sicher in ganz Bayern mobil sein können, braucht es aber ein wirklich gutes Radgesetz. Sollte die Staatsregierung tatsächlich einen eigenen Rad-Gesetz-Entwurf planen, fordern wir an der Erarbeitung beteiligt zu werden, wie auch die Radentscheide in Berlin und Nordrhein-Westfalen!“